Bergen bei Kirn
Bergen bei Kirn

Gebührenordnung  für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses in Bergen

Die Benutzungsgebühr beträgt bei Veranstaltungen:

Gebührenordnung

 für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses, der Grillhütte am DGH und des Jugendraums        

 

(1)      Die Benutzungsgebühr beträgt bei Veranstaltungen:

Objekt Einwohner Auswärtige Mieter
Für den Saal mit Küche 160,-€ 200,-€
Zuschlag für weitere Benutzung pro Tag 75,-€ 95,-€
Für das Sitzungszimmer 30,-€ 40,-€
Für eine Beerdigung 140,-€ 175,-€
Musikanlage 15,-€ 20,-€
Grillhütte 45,-€ 55,-€
Jugendraum 60,-€ 70,-€

(2)      Zusätzlich zur Benutzung werden 0,25€ je Gebühreneinheit für Telefon erhoben.

 

(3)      Vereine, deren Sitz laut Vereinsregister in der Ortsgemeinde Bergen liegt, haben pro Jahr eine Veranstaltung frei. Für weitere Veranstaltungen gilt die Gebührenordnung.

 

(4)      Die Anmietung der Musikübertragungsanlage ist individuell mit dem Ortsbürgermeister oder einem Beauftragten der Gemeinde zu regeln.

 

(5)      Für regelmäßige Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses für Übungsstunden der Vereine oder sonstigen Gruppierungen werden Gebühren entsprechend besonderer Vereinbarungen erhoben.

 

In begründeten Fällen kann die Ortsgemeinde abweichende Gebühren festsetzten oder auf eine Gebührenerhebung verzichten.

 

Bergen, den 01.07.2023

 

So erreichen Sie die Ortsgemeinde Bergen:

Ortsbürgermeister

Stefan Ruppenthal

Berschweiler Weg 5

55608 Bergen

Rufen Sie einfach an unter

06752 / 4798

oder

0171 7777092

oder nutzen Sie unser Kontaktformular

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