Die Benutzungsgebühr beträgt bei Veranstaltungen:
Auswärtige Mieter
- für den Saal mit Küche 140,- € 170,- €
- Zuschlag für weitere
Benutzung pro Tag 65,- € 85,- €
- für das Sitzungszimmer 30,- € 40,- €
- für eine Beerdigung 120,- € 145,- €
- Musikanlage 15,- € 20,- €
- Grillhütte 25,- € 35,- €
(2) Zusätzlich zur Benutzung werden 0,25€ je Gebühreneinheit
für Telefon erhoben.
(3) Vereine, deren Sitz laut Vereinsregister in der Ortsge-
meinde Bergen liegt, haben pro Jahr eine Veranstaltung frei.
Für weitere Veranstaltungen gilt die Gebührenordnung.
(4) Die Anmietung der Musikübertragungsanlage ist individuell
mit dem Ortsbürgermeister oder einem Beauftragten
der Gemeinde zu regeln.
(5) Für regelmäßige Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses
für Übungsstunden der Vereine oder sonstigen Gruppier-
ungen werden Gebühren entsprechend besonderer Ver-
einbarungen erhoben.
In begründeten Fällen kann die Ortsgemeinde abweichende
Gebühren festsetzten oder auf eine Gebührenerhebung verzichten.
Bergen, den 01.01.2015