Die Benutzungsgebühr beträgt bei Veranstaltungen:
Gebührenordnung
für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses, der Grillhütte am DGH und des Jugendraums
(1) Die Benutzungsgebühr beträgt bei Veranstaltungen:
Objekt | Einwohner | Auswärtige Mieter |
Für den Saal mit Küche | 160,-€ | 200,-€ |
Zuschlag für weitere Benutzung pro Tag | 75,-€ | 95,-€ |
Für das Sitzungszimmer | 30,-€ | 40,-€ |
Für eine Beerdigung | 140,-€ | 175,-€ |
Musikanlage | 15,-€ | 20,-€ |
Grillhütte | 45,-€ | 55,-€ |
Jugendraum | 60,-€ | 70,-€ |
(2) Zusätzlich zur Benutzung werden 0,25€ je Gebühreneinheit für Telefon erhoben.
(3) Vereine, deren Sitz laut Vereinsregister in der Ortsgemeinde Bergen liegt, haben pro Jahr eine Veranstaltung frei. Für weitere Veranstaltungen gilt die Gebührenordnung.
(4) Die Anmietung der Musikübertragungsanlage ist individuell mit dem Ortsbürgermeister oder einem Beauftragten der Gemeinde zu regeln.
(5) Für regelmäßige Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses für Übungsstunden der Vereine oder sonstigen Gruppierungen werden Gebühren entsprechend besonderer Vereinbarungen erhoben.
In begründeten Fällen kann die Ortsgemeinde abweichende Gebühren festsetzten oder auf eine Gebührenerhebung verzichten.
Bergen, den 01.07.2023