Bergen bei Kirn
Bergen bei Kirn

Gebührenordnung  für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses in Bergen

Die Benutzungsgebühr beträgt bei Veranstaltungen:

                                                                                                                                                         Auswärtige Mieter

 

- für den Saal mit Küche                   140,- €                 170,- €

 

- Zuschlag für weitere

       Benutzung pro Tag                    65,- €                   85,- €

 

- für das Sitzungszimmer                   30,- €                   40,- €

 

- für eine Beerdigung                        120,- €                 145,- €

 

- Musikanlage                                   15,- €                   20,- €

 

- Grillhütte                                       25,- €                   35,- €

 

(2)   Zusätzlich zur Benutzung werden 0,25€ je Gebühreneinheit

       für Telefon erhoben.

 

(3)   Vereine, deren Sitz laut Vereinsregister in der Ortsge-

       meinde Bergen liegt, haben pro Jahr eine Veranstaltung frei.

       Für weitere Veranstaltungen gilt die Gebührenordnung.

 

(4)   Die Anmietung der Musikübertragungsanlage ist individuell

       mit dem Ortsbürgermeister oder einem Beauftragten

       der Gemeinde zu regeln.

 

(5)   Für regelmäßige Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses

       für Übungsstunden der Vereine oder sonstigen Gruppier-

       ungen werden Gebühren entsprechend besonderer Ver-

       einbarungen erhoben.

 

  In begründeten Fällen kann die Ortsgemeinde abweichende

  Gebühren festsetzten oder auf eine Gebührenerhebung verzichten.

 

 

Bergen, den 01.01.2015

So erreichen Sie die Ortsgemeinde Bergen:

Ortsbürgermeister

Stefan Ruppenthal

Berschweiler Weg 5

55608 Bergen

Rufen Sie einfach an unter

06752 / 4798

oder

0171 7777092

oder nutzen Sie unser Kontaktformular

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