Bergen bei Kirn
Bergen bei Kirn

Benutzungsordnung Dorfgemeinschaftshaus

Benutzungsordnung
 für das Dorfgemeinschaftshaus in Bergen

 

§ 1

Der Antrag auf Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses in Bergen ist beim Ortsbürgermeister oder bei einem Beauftragten der Gemeinde zu stellen.

Liegen mehrere Anfragen für einen Termin vor, so entscheidet der Ortsbürgermeister.

 

§ 2

Soweit nachstehend nichts Abweichendes geregelt ist, richtet sich das Benutzungsverhältnis nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

 

§ 3

Der Benutzer erkennt auch ohne schriftliche Vereinbarung die Benutzungs- und Gebührenordnung mit der tatsächlichen Inanspruchnahme an.

 

§ 4

Jeder Verein oder jede Benutzergruppe hat bei Antragstellung eine natürliche Person zu benennen, die der Ortsgemeinde gegenüber für den ordnungsgemäßen Ablauf einer Veranstaltung oder den Übungsstunden verantwortlich ist.

 

§ 5

Die Ortsgemeinde überlässt dem Benutzer das Gemeinschaftshaus einschließlich des Inventars in ordnungsgemäßen Zustand.

Der Benutzer ist verpflichtet, das Inventar vor der Benutzung auf ordnungsgemäße Beschaffenheit für den Zweck zu überprüfen, er muss

sicherstellen, dass schadhafte Einrichtungsgegenstände nicht benutzt werden.

Eine Haftung für Unfälle oder Diebstähle übernimmt die Ortsgemeinde nicht.

 

§ 6

Der Benutzer stellt die Ortsgemeinde von etwaigen Haftpflichtansprüchen seiner Bediensteten, Mitgliedern oder Beauftragten, der Besucher seiner Veranstaltung und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume und Geräte sowie der Zugänge zu den Anlagen und Räumen stehen.

 

§ 7

Der Benutzer verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die Ortsgemeinde und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffansprüchen gegen die Ortsgemeinde und deren Beauftragten.

 

§ 8

Die Haftung der Ortsgemeinde als Grundstückseigentümerin für den sicheren Bauzustand von Gebäuden gem. 836 BGB bleibt hiervon unberührt.

 

§ 9

Das Gebäude, die Einrichtungsgegenstände, sonstiges Inventar und Außenanlagen sind pfleglich zu behandeln.

 

§ 10

Der Benutzer haftet für alle Schäden, die der Ortsgemeinde an den überlassenen Einrichtungen, am Gebäude, den Zuwegungen und den Geräten durch die Benutzung entstehen.

 

§ 11

Die Anweisungen der Beauftragten der Ortsgemeinde hinsichtlich der Haustechnik sind zu beachten.

 

§ 12

Einen Tag vor einer Veranstaltung werden die Räumlichkeiten grundsätzlich an den Benutzer übergeben und einen Tag nach der Veranstaltung wieder übernommen.

Es dürfen nur die Räume genutzt werden, deren Benutzung vorher vereinbart war.

 

§ 13

Für die Entsorgung der Abfälle hat jeder Benutzer selbst zu sorgen.

 

§ 14

Alle benutzten Räume einschließlich Treppen, Foyer und Toiletten sind besenrein zu übergeben. Grundsätzlich obliegt die Endreinigung der Gemeinde.

Tische und Stühle sind vom Benutzer zu reinigen und wenn erforderlich zu stapeln und aufzuräumen.

 

§ 15

Die regelmäßige Benutzung durch Vereine oder sonstige Benutzergruppen wird durch Sondervereinbarungen geregelt. Ein Anspruch auf Bereitstellung besteht nicht, wenn die Ortsgemeinde die Räumlichkeiten selbst benötigt oder anderweitig vermietet hat.

 

§ 16

Es müssen ausschließlich Pfandflaschen und Mehrweggeschirr verwendet werden.

Über eventuell notwendige Ausnahmen von dieser Regelung entscheidet der Ortsbürgermeister.

 

§ 17

Werden alkoholische und alkoholfreie Getränke ausgeschenkt und Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, ist eine Gestattung bei der Ortspolizeibehörde einzuholen.

Die Sperrzeit ist einzuhalten.

 

§ 18

Das Inventar des Dorfgemeinschaftshauses wird - soweit es im Eigentum der Ortsgemeinde steht - grundsätzlich nicht ausgeliehen.

 

§ 19

Bei Verstößen gegen diese Benutzerordnung kann die Benutzungserlaubnis entzogen werden.

 

 

 

Bergen, den 01.07.2023

 

Benutzungsordnung Dorfgemeinschaftshaus Bergen
Benutzungsordnung-DGH_ 2023.pdf
PDF-Dokument [206.0 KB]

So erreichen Sie die Ortsgemeinde Bergen:

Ortsbürgermeister

Stefan Ruppenthal

Berschweiler Weg 5

55608 Bergen

Rufen Sie einfach an unter

06752 / 4798

oder

0171 7777092

oder nutzen Sie unser Kontaktformular

Druckversion | Sitemap

© Ortsgemeinde Bergen | Impressum